Tarifermäßigung und Tierhaltungskooperationen
Jahressteuergesetz schafft erste Sicherheiten, weitere Schritte nötig
Dafür wurde die Vorschrift jetzt in eine Tarifermäßigung umgestaltet. Dies kann aber nur der erste Schritt sein. Neben diesem befristet geltenden Instrument müsse eine dauerhafte Möglichkeit zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge geschaffen werden. Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Tierhaltungskooperationen, die bisher in § 51a Bewertungsgesetz geregelt waren. Trotz massiver Kritik wurde diese Vorschrift bei der Grundsteuerreform ohne Not gestrichen. Der Einsatz des Bauernverbands zeigt erste Erfolge, denn mit dem neuen § 13b Einkommensteuergesetz wurde nun zumindest für die Einkommen- und die Umsatzsteuer eine Ersatzregelung geschaffen. Jetzt ist die Politik gefordert, die verbliebenen Unsicherheiten für Tierhaltungskooperationen zu beseitigen.