Türme mit Geldmünzen
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Umsatzsteuerpauschalisierung erhalten

Vereinfachung in der Land- und Forstwirtschaftschaft hat sich bewährt

25.04.2019 | Das BBV-Präsidium fordert die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt der Pauschalregelung gegenüber der EU-Kommission einzusetzen - diese sieht darin eine strukturelle Überkompensierung...

Die Umsatzsteuerpauschalierung als steuerliche Vereinfachung und bürokratische Entlastung hat allerdings für die bayerische Land- und Forstwirtschaft mit ihren kleineren Betriebsstrukturen eine große Bedeutung. Doch nach Ansicht der EU sei diese nicht für alle landwirtschaftlichen Erzeuger standardmäßig zulässig und die Umsatzsteuerpauschale von zurzeit 10,7 Prozent für landwirtschaftliche Umsätze führe zu einer strukturellen Überkompensierung.

Dem widerspricht der BBV und weist darauf hin, dass anders als der gewerbliche Bereich, die Land- und Forstwirtschaft sehr stark durch die von der Jahreszeit abhängige Produktion, durch die Witterung sowie durch volatile Märkte beeinflusst wird.


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