Wasser – Bayerns Bauern sind sich ihrer Verantwortung bewusst
Zum Welttag des Wassers am 22. März 2022
Der Welttag des Wassers am 22. März, zu dem die Vereinten Nationen seit 1992 aufrufen, erinnert alljährlich an die Besonderheiten von Wasser als der essenziellsten Ressource allen Lebens.
„Wasser ist unser kostbarstes Gut“, sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). „Die Bayerischen Landwirte setzen sich deshalb seit Jahrzehnten freiwillig in Kooperationen mit Wasserversorgern und durch Agrarumweltmaßnahmen für den Schutz des Wassers ein und wollen diese wertvolle Ressource gemeinsam mit allen Akteuren auch für nachfolgende Generationen erhalten.“ Dazu ist der BBV auch Teil des Wasserpaktes Bayern.
Ebenso essentiell für das menschliche Leben wie das Wasser sind unsere Nahrungsmittel und in der heutigen Zeit auch die Bereitstellung von Energie, insbesondere für viele Dinge des täglichen Bedarfs. Der Schutz und die Bereitstellung von Wasser, Nahrung und Energie dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen Hand in Hand gehen. „Mit dem Bayerischen Wasserpakt haben wir eine hervorragende Plattform, um gemeinsam mit der Staatsregierung, weiteren landwirtschaftlichen Verbänden und – ganz wichtig – den Verbänden der Wasserwirtschaft nach kooperativen und praxistauglichen Lösungen zu suchen“, sagt Stefan Köhler. Dass dies angesichts der verschiedenen und oft gegenläufigen Interessen nicht einfach ist und ein hohes Maß an Kreativität fordert, ist allen Akteuren bewusst. „Die vielen langjährig erfolgreichen Kooperationsprojekte wie zum Beispiel in Augsburg, in Freising oder im Werntal sind eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit.“
In den vergangenen Monaten und Wochen ist die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln, aber auch mit Rohstoffen und Energie wieder stärker in den Fokus gerückt. Parallel leiden die Pflanzen unter der massiven Frühjahrstrockenheit. „Unsere Bauern sind sich ihrer Verantwortung als Flächennutzer bewusst und stellen sich selbstbewusst auch den neuen Herausforderungen, die der Klimawandel und die drastisch veränderte politische Lage mit sich bringen“, sagt Umweltpräsident Köhler. Er fordert deshalb, dass die bedarfsgerechte Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen und die Gesunderhaltung durch den sachkundigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch im Zuge von Maßnahmen des Grundwasserschutzes gewährleistet bleiben muss. Ebenso brauche es zukunftsfähige Konzepte für die künftige Wasserversorgung von Nutzpflanzen in Dürreperioden. „Wir wollen die Bevölkerung auch weiterhin mit gesunden, heimischen Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen versorgen. Dazu brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und einen Dialog auf Augenhöhe.“
Das Thema Gewässer- und Trinkwasserqualität genießt hohe Aufmerksamkeit. Die Landwirtschaft steht immer wieder im Fokus, wenn es um die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel geht.
Ausführliche Infos erhalten Sie unter www.bayerischerbauernverband.de/wasser
Oberfranken: Wasserschutz im Landkreis Forchheim
„Uns Landwirten liegen der Wasserhaushalt und der Grundwasserschutz besonders am Herzen“, betont der oberfränkische BBV-Bezirkspräsident Hermann Greif bei einem Vorort-Termin im „Zweng“, dem Wasserschutzgebiet der Stadt Forchheim. Christian Sponsel, technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Forchheim, bestätigte die gute und kooperative Wirtschaftsweise der dortigen Flächenbewirtschafter mit dem örtlichen Wasserversorger.
Dass durch angepasste Wirtschaftsweisen und mit Hilfe des Einsatzes neuster Dünge- und Bewässerungstechnik in der Landwirtschaft viel zum Schutz des Grundwassers getan wurde, kann Stadtwerke-Geschäftsführer Sponsel nur bestätigen. Er ist sogar froh, dass die Flächen in der „Zweng“ so verantwortungsbewusst von den Landwirten bewirtschaftet werden. Gleichzeitig können auf einer Fläche von knapp 150 ha die Wiesen und Felder zwischen Gosberg, Forchheim und Reuth über ein ausgeklügeltes Wehr- und Stausystem mit dem Wasser der Wiesent über den sogenannten Trubbach geflutet werden. Mehrmals im Jahr leitet der Vorsitzende der Wässergenossenschaft Gosberg und Wässererwart, Markus Galster, das Flusswasser durch gezieltes Aufstauen in die Seitengräben der angrenzenden Flur. Damit sorgt er für eine Pegelerhöhung des Grundwassers, das zur Wasserversorgung für mehr als 30.000 Stadtbewohner genutzt wird. Eine typische Win-Win-Situation.
Video von BBV-Bezirkspräsident Hermann Greif
Wasserschutzgebiet der Stadt München
Mögliche Alternativenprüfung: Die Ausweisung des geplanten Wasserschutzgebietes ist ein massiver Eingriff in die bestehenden Betriebe. Es ist daher intensiv zu prüfen, in wie fern die vorhandenen Brunnenanlagen durch die vorherrschenden geologischen Bedingungen sowie der Tallage der Entnahmestellen überhaupt als geeignet angesehen werden können. Aufgrund der Nutzung von oberflächennahmen Grundwasser wird nahezu das gesamte Tal mit Auflagen und Verboten belegt. Innerhalb der Schutzgebietsgrenzen befindet sich eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Anwesen, die in ihrem Fortbestand gefährdet oder in der Weiterentwicklung massiv beeinträchtigt sind.
Unverhältnismäßigkeit der Auflagen: Seit Beginn der 90er Jahre werden Landwirte durch die Stadtwerke München zur Umstellung ihres Betriebes auf eine ökologische Wirtschaftsweise aufgefordert. Die Stadtwerke München wollen hiermit die Qualität des geförderten Wassers sichern und erhalten. Viele Landwirte sind diesem Aufruf gefolgt und haben Verträge abgeschlossen, durch die sie an die ökologische Wirtschaftsweise gebunden sind.
Die Vergangenheit zeigte, dass die bisherigen Bewirtschaftungsverträge in Verbindung mit den ohnehin schon bestehenden Vorgaben der Düngeverordnung im Plangebiet einen erfolgreichen und zielführenden Trinkwasserschutz darstellen. Dies belegen die ständigen Untersuchungen der SWM. Auch auf Nachfrage erhielten wir die Antwort, dass noch nie ein Keim im Trinkwasser gefunden wurde. Die Wasserqualität war stets bestens.
Der aktuelle Vorschlag stellt dieses bewährte System in Frage. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein über Jahrzehnte funktionierender freiwilliger Trinkwasserschutz durch einen Verbots- und Auflagenkatalog, der ganz wesentlich über die bisherigen Auflagen hinausgeht, ersetzt werden soll. Diese Umstände müssen auch bei der Ausgestaltung der Verordnung berücksichtigt werden.
Das Verbot organischer Düngemittel und das Beweidungsverbot sollen rein aufgrund des Vorsorgeprinzips durchgesetzt werden. Diese beiden Verbote machen den Fortbestand der bestehenden freiwilligen Vereinbarungen sowie den Ökolandbau in der Region jedoch unmöglich, da es den Landwirten nicht mehr möglich ist, die Flächen im Rahmen einer etablierten Kreislaufwirtschaft nachhaltig zu düngen.
Zudem ist der Weidegang nicht nur in der ökologischen Rinderhaltung verpflichtend, sondern auch gesellschaftlich gefordert und erwünscht. Sogar die SWM werben auf ihrer Internetseite mit einer weidenden Kuh für das Trinkwasser.
Viele Betriebe betreiben die Weidehaltung auf Flächen, die zukünftig im Schutzgebiet liegen sollen. Weidehaltung sollte daher, auch aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen, weiterhin möglich bleiben.
Jeder Landwirt ist in seiner Wirtschaftsweise auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, wozu auch die Etablierung und der Erhalt einer intakten und stabilen Grasnarbe gehören. Die Weidehaltung weist generell eine negative Stickstoffbilanz aus, sofern nicht zusätzlich gedüngt wird. Zudem erscheint das Keimpotential durch die Ausscheidungen der Tiere als sehr gering, da sowohl örtlich, wie auch zeitlich eine sehr weite Verteilung gegeben ist.
Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe kaum mehr möglich:
Die Festsetzung des Schutzgebietes führt zu starken Einschränkungen im landwirtschaftlichen Bauwesen. Zahlreiche Auflagen sind bei den verschiedenen Bauwerken zu erfüllen, wenn sie nicht sogar in Gänze verboten sind. Hierdurch wird die Entwicklung der Betriebe in hohem Maße eingeschränkt, oder sogar unmöglich gemacht. Gerade in Zeiten, in denen das Tierwohl einen höheren Stellenwert bei den Verbrauchern und in der Gesellschaft einnimmt, stellen bauliche Veränderungen in der Regel die einzige Möglichkeit für die Landwirte dar, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Im geplanten Wasserschutzgebiet sollen nun jedoch die solche Bauvorhaben zum Teil gänzlich verboten, oder mit solch hohen Auflagen belegt werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich ist.
Wir fordern daher, dass eine Weiterentwicklung der Betriebe ist stets zu ermöglichen, wobei stets der Vergleich zu einem Standort außerhalb des Schutzgebietes heranzuziehen ist.
Zudem ist ein Bestandsschutz für bestehende Gebäude und Anlagen wie beispielsweise zur Silagelagerung notwendig – auch im Falle eines Ersatzbaus.
Weitere Auflagen
Neben den bereits angesprochenen Auflagen und Problemen ist innerhalb der Schutzzone eine Vielzahl weiterer Auflagen zu beachten. So gibt es beispielsweise Vorschriften und Verbote zu Düngung und Bewässerung, zur Lagerung von Heizöl und Diesel, aber auch zur Instandhaltung von Zufahrten und Wirtschaftswegen.
Pilotprojekt "Landschaftswasserhaushalt" in Mittelfranken
„Die Landschaft trocknet aus.“ Darauf hat Umweltminister Thorsten Glauber in seiner Regierungserklärung vom 28.Oktober 2020 deutlich hingewiesen und ein aktives Handeln Aller zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts eingefordert. Und genau deshalb wird im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim jetzt gehandelt. Anlässlich des Weltwassertages am 22. März unterzeichnen der Landrat des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Helmut Weiß, der BBV-Präsident Mittelfranken, Günther Felßner und Roland Rösler, stv. Behördenleiter Wasserwirtschaftsamt Ansbach, eine Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung des Pilotprojektes „Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim“.
Und darum geht´s: Durch den gezielten temporären Aufstau soll Niederschlagswasser zurückgehalten und so das schnelle Abfließen verhindert werden. Umgesetzt wird dieses Ziel zunächst an drei Standorten. Hier werden in „Grünen Gräben“ in enger Abstimmung mit den Flächenbewirtschaftern einfach zu steuernde Querbauwerke errichtet und mit verschiedenen Messanlagen ausgestattet. An diesen Stauanlagen werden durch umfangreiche Messungen und detaillierte, fachliche Begleitung u.a. dokumentiert, wieviel Wasser über das Jahr so vor Ort zurückgehalten werden kann. Das erste Bauwerk, samt Messgeräten, wird im Frühjahr im Langenwasengraben bei Bad Windsheim errichtet. Die Stadt übernimmt den Unterhalt des Grabens im Rahmen des Projekts.
Die Bauwerke werden in „Grünen Gräben“ errichtet, so werden Gräben entlang landwirtschaftlicher Flächen bezeichnet, die kein Gewässer darstellen. Sie wurden einst angelegt, um Niederschlagswasser abzuleiten und die landwirtschaftlichen Flächen besser bewirtschaften zu können. Nun erfolgt unter dem Eindruck des Klimawandels eine Umkehrung der ursprünglichen Funktion. Die Ergebnisse des dreijährigen Pilotversuchs dienen als Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle bayernweite Übertragbarkeit – beispielsweise über das Vorhaben boden:ständig der Ländlichen Neuordnung.
Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zählt zu den trockensten Regionen Bayerns. Steigende Temperaturen mit heißeren Sommern und damit verbundenen längeren Trockenperioden als Folgen des Klimawandels verschärften die Situation in den letzten Jahren zusätzlich. Deshalb macht es Sinn, gerade in solchen Trockenregionen alles Mögliche zu unternehmen, um das Wasser in der Region zu halten. „Wir müssen mit dem knappen Gut Wasser bestmöglich haushalten. Hier gilt es auch mal neue Wege zu beschreiten, deshalb begrüße ich das Projekt mittels einer Kooperation zwischen den Behörden und den Landwirten. Wir sind Partner mit einem gemeinsamen Ziel – das Wasser in der Fläche zu halten“, sagt Landrat Helmut Weiß.
„Wasser ist unser wichtigstes Nahrungsmittel und zugleich entscheidend für die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln durch die Landwirtschaft vor allem in unserer wasserarmen fränkischen Region“, betont BBV- Präsident Günther Felßner. Der BBV und seine Mitglieder unterstützen deshalb dieses wegweisende Pilotprojekt zwischen Landkreis, Wasserwirtschaft und den betroffenen Landwirten als Bewirtschafter bzw. Eigentümer für den Schutz des Wassers von Beginn an. „Der Schutz und die Bereitstellung von Wasser und Nahrung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen Hand in Hand gehen, wie es hier und heute beispielhaft der Fall ist und durchaus nicht immer selbstverständlich ist,“ macht Felßner deutlich.
Roland Rösler, stv. Behördenleiter WWA: „Genau diesen Auftrag wollen wir vor Ort in einer neuen Partnerschaft umsetzen – mit den Landwirten. Nur gemeinsam können wir uns den Folgen des Klimawandels stellen und etwas bewirken. Deshalb freue ich mich sowohl auf die fachlichen Ergebnisse als auch auf die Zusammenarbeit mit den Praktikern.“